| Die Fischerprüfung und ihre Bestimmungen |
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| Geschrieben von: Michael Stack |
| Freitag, den 10. April 2009 um 12:53 Uhr |
Seit Inkrafttreten des Landesfischereigesetzes NRW muss ein Angler den Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erbringen um den Fischereischein zu bekommen. Sehr interessant ist auch die Internetseite von Herrn Rauschert welche weiter unten bei dem Vorbereitungskurs beschrieben ist.
Ihr Ansprechpartner bei der unteren Fischereibehörde Remscheid:
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 16. März 2010 um 17:39 Uhr |



